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Die »THALHEIMcard« – das Thalheimer Gutscheinsystem

Informationen für Händler

Die „THALHEIMcard“ als Einkaufsgutschein ist auf Wunsch vieler Thalheimer ins Leben gerufen worden und stärkt den lokalen Wirtschaftskreislauf, indem Kunden die vorher erworbenen Gutscheine bei Ihnen als Händler, Dienstleister, Gastronom oder beispielsweise auch Handwerker einlösen. Schon der Verkauf der Gutscheine bindet somit wertvolle Kaufkraft an Thalheimer Gewerbetreibende und somit auch an Ihr Geschäft.

Die Teilnahme am Gutscheinsystem ist einfach im Handling, dank der Förderung durch den Verfügungsfand der Stadt kostenlos und verzichtet auf jegliche Mitgliedschaften, Monats- oder Jahresgebühren. So können sich alle Thalheimer Händler und Gewerbetreibende unkompliziert beteiligen: Nehmen Sie Gutscheine einfach entgegen, verrechnen Sie diese mit dem Kundeneinkauf und reichen Sie uns die erhaltenen Gutscheine mit Ihrer Abrechnung ein.

In unserer Händlermappe sind alle Informationen und Unterlagen, die für die Teilnahme am Gutscheinsystem wichtig sind. Die Mappe enthält weiterhin ein Muster der Gutscheine und Aufkleber, mit denen Sie die Entgegenahme des Thalheimer Einkaufsgutschein für Ihre Kunden signalisieren können.

Die Wort-/Bildmarke der »THALHEIMcard«

Händlermappe

Die „THALHEIMcard“ – Das Thalheimer Gutscheinsystem im Überblick:

  • Teilnahme am Gutschein-System

    Teilnehmen kann jeder, der ein in Thalheim angemeldetes Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausübt. Es sind keine Provisionszahlungen, Mitgliedschaften, Monatsgebühren o.ä. erforderlich.

  • Diese Gutscheine gibt es

    Es gibt Gutscheine in Höhe von 10,00 €, 25,00 € und 50,00 €.
    Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Datum der Ausstellung. Jeder Gutschein ist mit dem Ausstellungsdatum, einer individuellen Nummer und einem fälschungssicheren Siegel versehen.

  • Gutscheine entgegennehmen

    Nehmen Sie den Gutschein einfach entgegen, ziehen Sie dessen Wert von der Kundenrechnung ab und heben Sie den erhaltenen Gutschein auf.

    Beachten Sie bitte:

    • Gutscheine müssen beim Einkauf vollständig eingelöst werden.
      (Teilbeträge können von uns nicht verrechnet bzw. erstattet werden.)
    • Auf Gutscheine erfolgt keine Barauszahlung an Kunden.
    • Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum.
      (Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum)
    • Überprüfen Sie die Echtheit.
      (Aussehen, Haptik, Sicherheitssiegel – siehe Muster in unserer Händlermappe)
  • Gutscheine abrechnen

    Reichen Sie alle bei Ihnen eingelösten Gutscheine bei uns ein. Die gesamte Rechnungssumme wir Ihnen ohne Abzüge zeitnah überwiesen.
    Abrechnungsformulare und weitere Informationen →

Adressen und Ansprechpartner zum Gutschein-System:

Name
Funktion

Kontakt

mit.THALHEIM
Service & Ansprechpartner
für den Betrieb des
Gutscheinsystems

mit.THALHEIM
Ariane Meyer-Beer
Stadtbadstraße 1d
09380 Thalheim
Telefon: 03721 3699656
Fax: 03721 3699657
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www.mit-thalheim.de

Gewerbeverein
Träger des Gutschein-Systems

Gewerbeverein Thalheim e.V.
Untere Bahnhofstraße 5
09380 Thalheim
Telefon: 03721 85219
Telefax: 03721 270305
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.gewerbeverein-thalheim.de

Stadt Thalheim
Partner

Stadtverwaltung Thalheim
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.
Telefon: 03721 262-0
Fax: 03721 262-43
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.thalheim-erzgeb.de

Die Einführung der THALHEIMcard wurde im Rahmen der Belebung des Gewerbes im Quartier durch den Verfügungsfond der Stadt Thalheim/Erzgeb. „SSP-Stadtmitte“ im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gefördert.

byMEYER
Konzept, Design, Print& Web

byMEYER | creative media network
Hendrik Meyer
(Tannenstraße 2, 01099 Dresden)
Stadtbadstraße 1d
09380 Thalheim
Telefon: 03721 3699656
Fax: 03721 3699657
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.bymeyer.de