Die »THALHEIMcard« – das Thalheimer Gutscheinsystem
Informationen für Händler
Die „THALHEIMcard“ als Einkaufsgutschein ist auf Wunsch vieler Thalheimer ins Leben gerufen worden und stärkt den lokalen Wirtschaftskreislauf, indem Kunden die vorher erworbenen Gutscheine bei Ihnen als Händler, Dienstleister, Gastronom oder beispielsweise auch Handwerker einlösen. Schon der Verkauf der Gutscheine bindet somit wertvolle Kaufkraft an Thalheimer Gewerbetreibende und somit auch an Ihr Geschäft.
Die Teilnahme am Gutscheinsystem ist einfach im Handling, dank der Förderung durch den Verfügungsfand der Stadt kostenlos und verzichtet auf jegliche Mitgliedschaften, Monats- oder Jahresgebühren. So können sich alle Thalheimer Händler und Gewerbetreibende unkompliziert beteiligen: Nehmen Sie Gutscheine einfach entgegen, verrechnen Sie diese mit dem Kundeneinkauf und reichen Sie uns die erhaltenen Gutscheine mit Ihrer Abrechnung ein.
In unserer Händlermappe sind alle Informationen und Unterlagen, die für die Teilnahme am Gutscheinsystem wichtig sind. Die Mappe enthält weiterhin ein Muster der Gutscheine und Aufkleber, mit denen Sie die Entgegenahme des Thalheimer Einkaufsgutschein für Ihre Kunden signalisieren können.
Die Wort-/Bildmarke der »THALHEIMcard«
Händlermappe
Die „THALHEIMcard“ – Das Thalheimer Gutscheinsystem im Überblick:
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Teilnahme am Gutschein-System
Teilnehmen kann jeder, der ein in Thalheim angemeldetes Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausübt. Es sind keine Provisionszahlungen, Mitgliedschaften, Monatsgebühren o.ä. erforderlich.
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Diese Gutscheine gibt es
Es gibt Gutscheine in Höhe von 10,00 €, 25,00 € und 50,00 €.
Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Datum der Ausstellung. Jeder Gutschein ist mit dem Ausstellungsdatum, einer individuellen Nummer und einem fälschungssicheren Siegel versehen. -
Gutscheine entgegennehmen
Nehmen Sie den Gutschein einfach entgegen, ziehen Sie dessen Wert von der Kundenrechnung ab und heben Sie den erhaltenen Gutschein auf.
Beachten Sie bitte:- Gutscheine müssen beim Einkauf vollständig eingelöst werden.
(Teilbeträge können von uns nicht verrechnet bzw. erstattet werden.) - Auf Gutscheine erfolgt keine Barauszahlung an Kunden.
- Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum.
(Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum) - Überprüfen Sie die Echtheit.
(Aussehen, Haptik, Sicherheitssiegel – siehe Muster in unserer Händlermappe)
- Gutscheine müssen beim Einkauf vollständig eingelöst werden.
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Gutscheine abrechnen
Reichen Sie alle bei Ihnen eingelösten Gutscheine bei uns ein. Die gesamte Rechnungssumme wir Ihnen ohne Abzüge zeitnah überwiesen.
Abrechnungsformulare und weitere Informationen →
Adressen und Ansprechpartner zum Gutschein-System:
Name | Funktion | Kontakt | |
mit.THALHEIM | Service & Ansprechpartner für den Betrieb des Gutscheinsystems | mit.THALHEIM | |
Gewerbeverein | Träger des Gutschein-Systems | Gewerbeverein Thalheim e.V. | |
Stadt Thalheim | Partner | Stadtverwaltung Thalheim | |
Die Einführung der THALHEIMcard wurde im Rahmen der Belebung des Gewerbes im Quartier durch den Verfügungsfond der Stadt Thalheim/Erzgeb. „SSP-Stadtmitte“ im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gefördert. | |||
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